Zeitkonto - Zusammenfassung des Zeitkontomodells

Zeitkonto (§ 61 Abs. 13 bis 19 Gehaltsgesetz):

 

> Seit Schuljahr 2009/10 möglich

 

>Mehrdienstleistungen können auf Wunsch der Lehrkraft nicht vergütet,
sondern als Zeitguthaben gespeichert werden. Der Verbrauch des
„angesparten“ Zeitguthabens erfolgt grundsätzlich nur in Form einer
mindestens 50%-igen Freistellung für ein ganzes Unterrichtsjahr.

 

> Möglich für Pragmatisierte (Beamte) und Vertragslehrer/innen (unbefristet IL
[Entlohnungsschema] und vollbeschäftigt)

 

> Zu beachten:
o Erklärung ist bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres
abzugeben und ist unwiderruflich.
o MDL können zur Gänze oder in einem bestimmten %-Satz als Wochen-
Werteinheiten dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
o Jahresnorm ist 720 WE.
Bsp: 5 MDL – durchschnittlich 36 Wochen geleistet >>> 180 WE werden auf
das Zeitkonto gutgeschrieben.

 

> Zwei (vier) Jahre durchschnittlich 5 MDL  eine 50 %-ige (100%-ige)
Freistellung für ein ganzes Jahr bei vollem Bezug möglich.
o Die gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten können ab Beginn des 50.
Lebensjahres „verbraucht“ werden.
> Die frei werdenden Wochenstunden müssen von einer neu
aufzunehmenden Lehrkraft übernommen werden.
> Der Verbrauch ist zu bewilligen (keine wichtigen dienstlichen
Interessen).
> Eine Freistellungen bis zum Pensionsantritt muss bewilligt werden!
> Mindestens für ein ganzes Schuljahr (außer bei Pensionierung!)
> im Ausmaß von 50% bis 100% Prozent der Lehrverpflichtung
(Herabsetzung)
> Für eine volle Freistellung ist die Zahl von 720 Wochen-Werteinheiten
erforderlich
> Während einer gänzlichen Freistellung darf die Lehrkraft nicht zur
Dienstleistung herangezogen werden
> Während einer teilweisen Freistellung besteht ein Schutz gegen
zusätzliche dienstliche Inanspruchnahme wie während der
Herabsetzung der Lehrverpflichtung
> Nicht durch Freistellung verbrauchte Wochen-Werteinheiten sind unter
Zugrundelegung der aktuellen (Antragstellung, Ausscheiden …)
besoldungsrechtlichen Stellung zu vergüten.
> Auf Antrag,
> Im Fall des Ausscheidens aus dem Dienststand
> oder der Überstellung in eine andere Besoldungsgruppe

 

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