Zentralmatura: Vorbereitung auf die Reifeprüfung - Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung

Arbeitsunterricht von 21. April 2015  bis zum 30. April 2015 Auswirkungen auf den Schulbetrieb und Handlungsmöglichkeiten für die PersonalvertreterInnen an AHS + BMHS-Versuchsschulen

Ergänzung zu den öliUG-Informationen auf der Homepage, ungekürzter Text des BMBF-Rundschreibens mit roten Markierungen + Kommentaren blau (Reinhart Sellner)

BMBF Geschäftszahl BMBF-17.200/0171-II/2014
An alle LSR/SSR für Wien

Reifeprüfung 2015: Projekttage „Vorbereitung auf die Reifeprüfung“;
Übermittlung der Aufgabenhefte

I. Entsprechend dem Grundsatzerlass zum Projektunterricht (Zl. 10.077/5-I/4a/2001; kurz: Projekterlass) ist die Unterrichtszeit ab dem letzten Prüfungstag bis zum Ende des Unterrichtsjahres an den letzten Klassen bzw. Jahrgängen maturaführender Schulstandorte, die die Reifeprüfung nach dem neuen Regelmodell „teilstandardisierte,  kompetenzorientierte Reifeprüfung an den AHS“ bzw. „Optionenmodell der Reife- und  Diplomprüfung an BHS“ umsetzen, als Vorbereitung auf die Reifeprüfung zu verwenden, also die Zeit ab dem 21. April 2015 (je nach Lage des letzten Prüfungstages) bis zum 30. April 2015. 

Für diese Zeit ist der Lehrplan so zu interpretieren, dass ausschließlich Unterricht in den Gegenständen erteilt wird, der für die Schüler/innen für die Reifeprüfung, speziell die mündliche Reifeprüfung (auf der Basis der ausgewählten Themenbereiche) relevant ist.

Mitwirkungsrechte des DA (Personalvertretung)in Anspruch nehmen (Schulleitung muss EINVERNEHMEN herstellen gem. § 9 (2) b – Änderung Diensteinteilung oder mehrere Personen betroffen):

 

Der Stundenplan kann aufrecht erhalten bleiben – oder unter teilweiser Aufhebung des Klassenverbandes bei Beibehaltung der Unterrichtsverpflichtung der unterrichtenden Lehrenden optimiert werden (Projekterlass: „Veränderung des Stundenplans“ und „Aufhebung des Klassenverbands“).
Kein Gehaltsverlust, egal ob Vorbereitungs-Unterrichtsstunde oder Ersatzstunde/SU oder mangels Bedarf/Einteilung keine Stunde gehalten wird, aber SU-Einsatz zur Vermeidung von Gratis-SU anderer KollegInnen möglich. Für MDL-Auiszahlung könnte allerdings ein Nachwqeis des Halten der entfallenden Stunden verlangt werden, Das Rundschreiben ist hier vage – ZA und FA sind gefordert für Klarheit zu sorgen, der Direktor in Zusammenwirken mit dem DA für praktikable Lösungen am Standort. Sicher stark betroffen sind BewegungSport-KollegInnen (außer im Sport-ORG oder an Schulen mit maturablem Wahlpflichtfach BS).
Nicht ausgeschlossen + ebenfalls mit KollegInnen + DA zu klären: „zusätzliche“ außerstundenplan-Vorbereitungsstunden von KollegInnen ohne Mehrkosten + unter Hintansetzen der vielversprochenen Unterrichtsgarantie für alle anderen Schulstufen sind möglich, z.B.: viele mRP-KandidatInnen in einem Fach, damit trotzdem Projekt-Kleingruppenunterricht möglich wird, kann es Zusatzstunden auf Kosten von Fachstunden in „unteren“ Klassen geben, in denen fachsuppliert oder nur suppliert wird. 

Es obliegt der Schuldirektion, hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Schülerinnen und Schüler, die sich in dieser Zeit auf die Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung vorbereiten, haben nur in den Unterrichtsstunden ihrer persönlichen Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung Anwesenheitsverpflichtung im Sinne des § 43 SchUG. In den übrigen Stunden steht es ihnen frei, die Zeit für individuelle Vorbereitungsmaßnahmen oder Gruppenarbeiten außerhalb des Unterrichts verbringen zu können.

Die Mitwirkung des DA einfordern - § 9 (4) a):

 

Schuldirektionen werden versuchen, geeignete Räume (Sonderunterrichtsräume, Bibliotheken, andere Klassenräume) für die Vorbereitungsarbeiten außerhalb des Vorbereitungsunterrichts zur Verfügung zu stellen.

Der Fokus der Vorbereitungen soll auf die ganzheitliche Betrachtung der gesamten kompetenzorientierten schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung gelegt werden (ohne die abschließenden Arbeiten und deren Präsentation und Diskussion, die in dieser Zeit meist schon erledigt sind), um nachhaltige Lernprozesse zu pflegen und das Langzeitgedächtnis zu aktivieren. Daher ist auch die Zeit nach Bekanntgabe der Themenbereiche für die mündlichen Teilprüfungen Ende November 2014 innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit für Vorbereitungen auf die Reifeprüfung zu nutzen.

Mitwirkung des DA einfordern - § 9 (4) a)  b) :

 

Die Form der Vorbereitung auf die Reifeprüfung wird für den Haupttermin 2015 mit Unterstützung der zuständigen Schulaufsicht evaluiert. Die Schuldirektionen werden gebeten, die Anzahl der Vorbereitungsstunden und den Besuch dieser Stunden gesammelt an die Schulaufsicht zu übermitteln; die Schulaufsicht wird um eine Darstellung pro Bundesland an die jeweilige Fachabteilung im BMBF gebeten. Die Ergebnisse sind der Bundesreifeprüfungskommission vorzulegen.


Die Erhebungsarbeit (DirektorIn? AdministratorIn? KV? FachlehrerInnen?) sind Zusatzarbeiten, Erhebungsinhalte und Ergebnisse wären zuerst an der Schule den Betroffenen mitzuteilen – Transparenz als Beitrag zu einem kollegialen Schul-/Arbeitsklima, Berichte nach oben gibt es bereits genug … die (lediglich beratende) Bundesreifeprüfungskommission und ihre Beschickung sind, denk ich, wenig transparent


II. Die im Rahmen der Direktor/innenkonferenzen der zur Reifeprüfung führenden Schulen im
November und im Dezember 2014 dargestellte Vorgangsweise der Übermittlung der Reifeprüfungspakete wird gemäß Empfehlung der Bundesreifeprüfungskommission vereinfacht:

Das BIFIE übermittelt den Schulstandorten die angeforderten Mengen von Aufgabenheften für den Haupttermin der schriftlichen Reifeprüfung in der letzten Aprilwoche 2015. Eine der drei von der Schuldirektion namhaft gemachten Personen soll die versiegelten Pakete vom Zusteller per Ausweis und mit Unterschrift übernehmen. Die Pakete werden geöffnet, um die Anzahl und Beschriftung der Kuverts mit den Aufgabenheften an Hand der Anforderungsliste bzw. der beiliegenden Übersichtslisten zu überprüfen. Dann sind die Kuverts bis zum Prüfungstag sicher am Schulstandort zu verwahren.

Sollten Kuverts fehlen, ist mit dem BIFIE sofort Kontakt aufzunehmen. Die Kuverts mit den Aufgaben sind bei der Überprüfung nicht zu öffnen. Dies passiert erst am Prüfungstag vor den Kandidat/innen. Das BIFIE hat weitere Kontrollschleifen eingebaut, um falsche oder fehlende Inhalte in den Kuverts möglichst auszuschließen. Sollten trotzdem erst während der Klausuren falsche oder fehlende Aufgaben nach Öffnung der Kuverts gefunden werden, ist die Klausur zu unterbrechen, um mit dem BIFIE Kontakt aufzunehmen und die fehlenden Seiten mit Hilfe des bereitgestellten Downloadservices zu ergänzen.
Die von DirektorInnen und ÖAAB-FCG gehegten Befürchtungen in diesem Fall unbegründet (Quin errechnete in einem seiner stimmungsvollen Gewerkschafts-Rundschreiben 10.000enden Aufgabenblättern, die von uns LehrerInnen gratis zu überprüfen sein werden, damit sich Ministerin + Ministerium und BIFIE „abputzen“ und Verantwortung auf DirektorInnen abladen kann)

Bei den Nebenterminen werden die Prüfungsaufgaben als pdf-Files und die Tondokumente als MP3-Files in einem elektronisch verschlüsselten „Datencontainer“ versandt. Der Code zur Entschlüsselung wird auf getrenntem Weg an die Schulleitungen einen Tag vor der Prüfung per SMS bzw. am Tag der Prüfung um 6:30 Uhr per E-Mail übermittelt.

III. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat den 3. Juli 2015 als einen Termin der universitären Auswahlverfahren, konkret jenem der Medizin, festgelegt.
Dieser Termin kann sich in Westösterreich mit Prüfungsterminen der mündlichen Reifeprüfung überschneiden.

Die Schuldirektionen werden daher gebeten, den Wunsch unter den Maturakandidat/innen, dieses Auswahlverfahren in Anspruch zu nehmen, zu erheben – und diese Kandidat/innen so zur mündlichen Reifeprüfung einzuteilen, dass der Freitag, 3. Juli 2015 nicht als
Prüfungstag in Anspruch genommen werden muss.

Wien, 9. Jänner 2015

Für die Bundesministerin:
SC Kurt Nekula M.A. SC Dr. Christian Dorninger
Elektronisch gefertigt

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